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Arbeitssicherheit / Brandschutz

 
Durch eine Weiterbildungsmaßnahme hat sich Herr Gerhard Sperling zum Sicherheitsingenieur qualifiziert. Dadurch sind wir nun in der Lage, Sie kompetent im Bereich Arbeitssicherheit zu unterstützen.

Nach der Deutschen Arbeitsgesetzgebung ist allein der Unternehmer bzw. sind die Übernehmer von Unternehmerpflichten für den Arbeitsschutz verantwortlich. Diese Pflichten beinhalten eine ganze Reihe von Aufgaben, für die spezielle Fachkenntnisse notwendig sind.

Arbeitssicherheit ist ein oft unterschätztes Thema. Eine Nichterfüllung der gesetzlichen Pflichten kann für den Unternehmer neben Geldbußen sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Allein für das Jahr 2008 schätzt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz aufgrund von Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle bzw. arbeitsbedingte Erkrankungen die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf insgesamt 43 Milliarden Euro bzw. den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 78 Milliarden Euro.

Zu Ihrer Entlastung und Rechtssicherheit bieten wir Ihnen an:

- Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Übernahme dessen Aufgaben (gem. §§ 5 – 6 ASiG)
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (gem. §§ 5 – 6 ArbSchG)
- Erstellung von Betriebsanweisungen (gem. § 9 ArbSchG, § 9 BetrSichV, etc.)
- Innerbetriebliche Unterweisung der Mitarbeiter (gem. § 12 ArbSchG)
- Sicherheitstechnische Beratung bei geplanten Investitionen bzw. Neu- oder Umbauten 
- Beratung bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Beratung bei Fragen des Brandschutzes
- Durchführung von Seminaren und Schulungen für Unternehmer und Mitarbeiter 
- Informationen per Rundschreiben 

Für weitere Fragen steht Ihnen Gerhard Sperling gerne zur Verfügung.

 
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