Wettbewerbs- und Marktordnung
Zu den Aufgaben des Verbandes bzw. der Konvention der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.V. gehört es, Auswüchse im Wettbewerbsverhalten zu verhindern und für die Branche insgesamt marktordnend zu wirken. Dabei müssen die von der Kartellgesetzgebung gezogenen Grenzen beachtet werden.
Als Marktordnungsfaktoren im horizontalen Bereich gelten insbesondere Kartelle. Ziel und Zweck derartiger Kartelle ist es, beispielsweise durch einheitliche Zahlungs- und Lieferbedingungen rationalisierend zu wirken. Der Wettbewerb soll sich auf seine wesentlichen Elemente, nämlich Qualität, Produktaktualität und Preis konzentrieren. Die dadurch geschaffene Marktordnung liegt auch im Interesse der Abnehmerschaft, die sich darauf verlassen kann, von ihren Vorlieferanten zum Beispiel zu gleichen Zahlungsbedingungen, zur gleichen Musterrabattgewährung usw. bedient zu werden. Die Bildung der Kartelle erfolgte deshalb auch mit dem Konsens der Abnehmerschaft, vertreten durch deren Verbände.
Im Zusammenhang mit der Schuldrechtsnovelle zur Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie zum 01.01.2002 sind auch die beim Bundeskartellamt eingetragenen Konditionenkartelle der neuen Gesetzes- und auch Rechtsprechungslage angepaßt worden. Dies geschah im Einvernehmen mit dem gemeinsamen Konditionenausschuß des Handels.
Darüber hinaus wurde darauf hingewirkt, dass den Anforderungen der Branche in besonderem Maße Rechnung getragen wurde.
Im Bereich der Heimtextilien-Industrie bestehen unter der Trägerschaft der Konvention zur Zeit folgende Kartelle:
Konditionenkartelle
Zahlungs- und Lieferungsbedingungen der Konvention der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.V. für
Mit der 6. Kartellnovelle wurde leider zum 01. Januar 1999 die gesetzliche Grundlage für die bis dahin bestehenden Musterrabattkartelle für Teppichbodenlieferungen an den kollektionierenden Großhandel und für Möbelstoffe entzogen. Die Musterrabattkartelle und damit auch die kartellrechtliche Bindung sind damit aufgehoben. Die erarbeiteten Grundsätze können jedoch weiterhin in individuellen Vereinbarungen angewendet werden.
Der Verband setzt sich aber auch im vertikalen Bereich für einen fairen Wettbewerb ein. In diesem Zusammenhang ist die Interessenswahrnehmung der Heimtextilien-Industrie gegenüber Kartellabsprachen von Vorlieferanten wie auch bei der Bildung von Einkaufsmacht auf der Abnehmerseite von besonderer Bedeutung.
Schließlich trägt der Verband über seine Mitgliedschaft bei der Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.V. in Bad Homburg mit dazu bei, dass aus der Branche aufgegriffene Fälle unlauteren Wettbewerbs einer Abmahnung durch die Zentrale zugeführt werden.
Ihr Ansprechpartner in diesem Bereich ist: Martin Auerbach
Als Marktordnungsfaktoren im horizontalen Bereich gelten insbesondere Kartelle. Ziel und Zweck derartiger Kartelle ist es, beispielsweise durch einheitliche Zahlungs- und Lieferbedingungen rationalisierend zu wirken. Der Wettbewerb soll sich auf seine wesentlichen Elemente, nämlich Qualität, Produktaktualität und Preis konzentrieren. Die dadurch geschaffene Marktordnung liegt auch im Interesse der Abnehmerschaft, die sich darauf verlassen kann, von ihren Vorlieferanten zum Beispiel zu gleichen Zahlungsbedingungen, zur gleichen Musterrabattgewährung usw. bedient zu werden. Die Bildung der Kartelle erfolgte deshalb auch mit dem Konsens der Abnehmerschaft, vertreten durch deren Verbände.
Im Zusammenhang mit der Schuldrechtsnovelle zur Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie zum 01.01.2002 sind auch die beim Bundeskartellamt eingetragenen Konditionenkartelle der neuen Gesetzes- und auch Rechtsprechungslage angepaßt worden. Dies geschah im Einvernehmen mit dem gemeinsamen Konditionenausschuß des Handels.
Darüber hinaus wurde darauf hingewirkt, dass den Anforderungen der Branche in besonderem Maße Rechnung getragen wurde.
Im Bereich der Heimtextilien-Industrie bestehen unter der Trägerschaft der Konvention zur Zeit folgende Kartelle:
Konditionenkartelle
Zahlungs- und Lieferungsbedingungen der Konvention der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.V. für
- Teppicherzeugnisse
- Dekorationsstoffe und Gardinen, Spitze und Stickereien und konfektionierte Heimtextilien
- Bettwaren, Steppdecken und verwandte Erzeugnisse
- Möbelstoffe
Mit der 6. Kartellnovelle wurde leider zum 01. Januar 1999 die gesetzliche Grundlage für die bis dahin bestehenden Musterrabattkartelle für Teppichbodenlieferungen an den kollektionierenden Großhandel und für Möbelstoffe entzogen. Die Musterrabattkartelle und damit auch die kartellrechtliche Bindung sind damit aufgehoben. Die erarbeiteten Grundsätze können jedoch weiterhin in individuellen Vereinbarungen angewendet werden.
Der Verband setzt sich aber auch im vertikalen Bereich für einen fairen Wettbewerb ein. In diesem Zusammenhang ist die Interessenswahrnehmung der Heimtextilien-Industrie gegenüber Kartellabsprachen von Vorlieferanten wie auch bei der Bildung von Einkaufsmacht auf der Abnehmerseite von besonderer Bedeutung.
Schließlich trägt der Verband über seine Mitgliedschaft bei der Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.V. in Bad Homburg mit dazu bei, dass aus der Branche aufgegriffene Fälle unlauteren Wettbewerbs einer Abmahnung durch die Zentrale zugeführt werden.
Ihr Ansprechpartner in diesem Bereich ist: Martin Auerbach

