Vorsicht Kamera! Weshalb auf der Heimtextil absolutes Fotografierverbot besteht.

Von Hans Joachim Schilgen, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Heimtextilien Industrie, e.V., Wuppertal
Erschienen in BTH heimtex, Ausgabe 01/2006
Sie haben das sicherlich auch schon erlebt: Sie schlendern im Urlaub über scheinbar romantische Wochenmärkte und finden neben Obst- und Gemüseständen jede Menge Textilanbieter. Da werden massenweise T-Shirts, Hemden, Blusen, Jeans und dergleichen mit bekannten Designerlabels angeboten – zu überaus günstigen Preisen. Plagiate allesamt, die gerade in Urlaubsregionen heiß begehrt sind und dort geradezu reißenden Absatz finden. Die anfängliche Freude über ein vermeintliches Schnäppchen dürfte in der Regel jedoch kaum die erste Wäsche überdauern, denn bei diesen Produkten handelt es sich fast ausnahmslos um Raubkopien in minderwertiger Qualität, die in Massen in Asien produziert und nach Europa geschafft werden.
Mit Plagiaten und dreisten Raubkopien hat die Industrie branchenübergreifend und weltweit zu kämpfen. Laut Zollkriminalamt, eine Bundesbehörde im Fachbereich des Bundesministeriums der Finanzen, rangieren Textilien gleichwohl nach Konsumgütern und Computerzubehör auf Rang drei mit Blick auf den Wert der durch den Zoll beschlagnahmten Ware. Das Problem des geistigen Diebstahls ist immens und beschert der Industrie immer wieder Verluste in Millionenhöhe. Denn die Kopierer „sparen“ sich die Kosten für Produkt- und Designentwicklung – die Kosten, die den Preis eines Produktes neben den Herstellungskosten im Wesentlichen bestimmen. Ein Umstand übrigens, mit dem sich der in Ulm ansässige Designer und Inhaber eines renommierten Designbüros, Professor Rido Busse seit Jahrzehnten beschäftigt. Um auf das Problem des Diebstahls geistigen Eigentums und auf die wirtschaftlichen Folgen aufmerksam zu machen, hat Busse bereits 1977 eine ganz besondere Aktion ins Leben gerufen, den Plagiarius. Ein Negativpreis, der jährlich auf der Frankfurter Konsumgütermesse Ambiente an die dreistesten Plagiatoren verliehen wird. Symbol des Plagiarius ist ein schwarzer Zwerg mit goldener Nase. Eine Aktion auch, die nach wie vor auf großes Interesse der betroffenen Industrie stößt. Immerhin entsteht der Industrie weltweit durch Plagiate und Fälschungen, wie Busse ermittelt hat, ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 200 Milliarden bis 300 Milliarden Euro und werden weltweit mehr als 200 000 Arbeitsplätze vernichtet. Alarmierende Zahlen, ohne Frage, von denen auch unsere Branche nicht verschont bleibt.
Wie unverschämt Kopierer und Plagiatoren dabei zum Teil vorgehen, zeigt sich bedauerlicherweise regelmäßig im Rahmen der Frankfurter Heimtextil. Mit Hilfe digitaler Kameras, zum Teil auch Fotohandys und mittlerweile auch Handscannern, werden Produkte fotografiert und die Aufnahmen umgehend per E-Mail meistens nach Asien weitergeleitet. Die Technik ist mittlerweile so ausgereift, dass mittels Computer in Rekordzeit aus der Bilddatei die entsprechende Programmierung der Produktionsmaschinen erfolgen und die Muster-, später die Massen-Produktion anlaufen kann. In der Praxis sieht es dann so aus, dass diese Produkte sofort per Express/Luftfracht wieder auf den Weg nach Frankfurt gehen, wo sie als Raubkopie binnen kürzester Zeit auf der Messe angeboten werden können.
Geistiger Diebstahl - ein Millionengeschäft und noch dazu eines, das juristisch nicht ohne weiteres auszuhebeln ist. Denn das geschädigte Unternehmen muss nachweisen können, dass und durch wen es geschädigt wurde. Als Veranstalter und Hausherr der Heimtextil hat die Messe Frankfurt vor einigen Jahren eine Initiative unter der Bezeichnung „Heimtextil against Copying“, kurz HAC, ins Leben gerufen, deren Zielsetzung es ist, die Aussteller beim Musterschutz zu unterstützen und im Falle einer Musterschutzverletzung die Beweislage vor Gericht zu erleichtern oder zwischen den Parteien zu schlichten
Grundvoraussetzung dafür ist es, dass Hersteller für ihre Stoffe einen Gebrauchsmusterschutz anmelden und die entsprechenden Unterlagen und Urkunden zur Messe mit sich führen oder andernfalls im Rahmen des Messeservices ihre neuen Stoffe registrieren lassen und damit ein „Nichteingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ erwerben. Nur auf dieser Grundlage kann eine Zuwiderhandlung durch Dritte umgehend geahndet werden. Um in diesem Falle schnell handeln zu können, hat die Messegesellschaft ein Beratungsbüro auf dem Messegelände eingerichtet (Halle 4.C), das bereits einen Tag vor Messebeginn geöffnet ist. Hier können interessierte Aussteller eine so genannte Erstausstellungsbescheinigung erhalten. Ferner steht in dem Büro zur Beratung oder gar für den konkreten Fall, dass eine einstweilige Verfügung beantragt werden muss, eine auf dieses Fachgebiet spezialisierte Anwaltskanzlei zur Verfügung.
Neben der Information und Beratung ist eine weitere, sehr wichtige Maßnahme zur Unterbindung von Raubkopien ein mittlerweile für die Messe verhängtes absolutes Fotografierverbot. Das Mitführen von Kameras jeglicher Art ist ausschließlich der Presse gestattet, die dazu spezielle Ausweise beantragen und zur Legitimation mit sich führen muss. Aussteller können sich jedoch auch eine Legitimation für das Fertigen von Fotos auf dem eigenen Stand bzw. von eigenen Produkten besorgen. Diese Legitimation ist allerdings unabdingbare Voraussetzung für die Nutzung einer Kamera auf der Messe. Um hier ein engmaschiges Kontrollsystem gewährleisten zu können, wird zusätzliches Sicherheitspersonal auf dem Messegelände eingesetzt, das bei Verstoß gegen das Fotografierverbot die Kamera(s) für die Dauer der Messe in Verwahrung nimmt.
Maßnahmen, die auf den ersten Blick möglicherweise drakonisch erscheinen, die jedoch (leider) notwendig geworden sind, um noch größeren Schaden von den ausstellenden Unternehmen abzuwenden. Immerhin sind die Kosten für die Produkt- und Designentwicklung auch in der Heimtextilien-Industrie erheblich und amortisieren sich nur bei einem ausgewogenen Verhältnis von verkaufter Menge und erzieltem Preis.
Bei Fragen zum Thema Marken- und Musterschutz, können sich Mitgliedsunternehmen des Heimtextilien-Verbandes jederzeit gerne an den Rechtsberatungsservice unserer Treuhand wenden. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

