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Vorschläge der Deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie zur zukunftsorientierten und praxisgerechten Ausgestaltung von REACh


„Projektgruppe REACh“ des Gesamtverbandes Textil und Mode:
Dr. Monika Kohla
Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.
Michael Pöhlig
TVI – Gesamtverband der Deutschen Textilveredlungsindustrie e.V.
Jens-Christian Winkler (Deutsches Teppich-Forschungsinstitut e.V.)
Im Auftrag des Verbandes der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.V. 

Erschienen in BTH heimtex, Ausgabe 05/2005


Bereits in Ausgabe 10/2003 haben wir über REACh, die Hintergründe und die Gefahren für unsere Industrie und deren textile Produkte berichtet. Um die Auswirkungen von REACh auf die Deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie so gering wie möglich zu halten, wurde deshalb innerhalb des Gesamtverbandes Textil und Mode die Projektgruppe REACh gegründet. Der Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.V. hat für seine Mitglieder aktiv in dieser Projektgruppe mitgewirkt. In den letzten sechs Monaten wurden wesentliche Entscheidungsträger in Europa persönlich besucht und die Anliegen der deutschen Textilindustrie vorgetragen, um ein Problembewusstsein zum Thema REACh in der Politik und in der EU-Kommission zu schaffen.
Aufgrund der fundierten Kenntnisse und der Erfahrung aus Pilotprojekten, die in NRW gelaufen sind, konnte die Projektgruppe einen europäischen Vorschlag für Lösungsansätze erarbeiten.
Für Diskussionen oder für eine detaillierte Vorstellung der nachstehenden Lösungsansätze stehen die Mitglieder der Projektgruppe REACh gerne zur Verfügung. Auch können dort die konkreten Änderungsvorschläge zum EU-Verordnungstext zu REACh abgerufen werden. Gerne kann auch dieser Artikel zur Weitergabe an Entscheidungsträger in nationalen und europäischen Gremien genutzt werden.


Hintergründe zu den Handlungsschwerpunkten und Praxisbeispiele
Um die Konkurrenzfähigkeit der überwiegend mittelständischen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht weiter zu schwächen, sind Änderungen am Verordnungsentwurf von REACh notwendig, die in den nachfolgenden vier Punkten zusammengefasst sind. Diese Vorschläge aus Sicht der Deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie sind auch für andere Anwenderbranchen von Chemikalien (Downstream user) hilfreich, um REACh praktikabel zu machen.

1. Einführung von branchenunabhängigen Verwendungs- und Expositionskategorien (VEK):
Als wichtiger Bestandteil der Registrierung ist die Einführung von Verwendungs- und Expositionskategorien notwendig, die so gestaltet werden müssen, dass sie unabhängig von einer Anwenderbranche sind. Nur auf diese Weise ist ein flexibler Stoffeinsatz in vielen Branchen möglich. Dies erhält das Innovationspotenzial auf der Anwenderebene.
Hier wird das Konzept der Verwendungs- und Expositionskategorien, wie es z.B. von der Deutschen und Österreichischen Delegation anlässlich der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe REACh am 15.02.2005 in Brüssel vorgeschlagen wurde (Ad-hoc Working Party on Chemicals; Working Document 52/05), unterstützt.
Verwendungs- und Expositionskategorien fassen einerseits Anwendungsbedingungen wie Einsatz in der Industrie oder beim Endverbraucher zusammen und geben andererseits grundsätzliche Hinweise über die Wege und die Dauer einer erwarteten Exposition. Unter Dauer versteht man z.B. eine gelegentliche oder eine lang anhaltende Einwirkung, unter Wege versteht man z.B. eine erwartete Exposition auf die Haut wie dies bei Textilien der Fall ist oder aber eine voraussehbare Emission in das Abwasser oder in die Luft (siehe Abbildung 1 und 2).
Der Hersteller/Importeur von Stoffen liefert neben einem Grunddatensatz in Abhängigkeit der von ihm angestrebten Verwendungs- und Expositionskategorien weitere Informationen zu einem Stoff. Durch diese Daten ist es ihm möglich, Expositionsbewertungen mit Hilfe validierter Berechnungsverfahren, die z.B. in einem Software-Tool hinterlegt sind, für seine vorgesehene Verwendung durchzuführen. Sie ermöglichen es darüber hinaus dem nachgeschalteten Anwender, die Expositionsbewertung mit seinen realen Anwendungsbedingungen zu verifizieren. 

2. Durchführung einer Expositionsbewertung für den Branchenbezug:
Zur Durchführung einer Expositionsbewertung wird aus den Verwendungs- und Expositionskategorien der Branchenbezug in zwei Schritten abgeleitet. Im ersten Schritt kennzeichnet eine Kombination aus VEKs eine Anwendung, die jedoch noch mehr als eine Branche abbilden kann. Daher wird im zweiten Schritt der Branchenbezug, sobald er ersichtlich ist, eindeutig über spezifische Expositionsszenarien hergestellt. Die Expositionsbewertung kann dann mittels validierter Berechnungsverfahren, die z.B. in einem Software-Tool hinterlegt sind, durchgeführt werden.
Dies ermöglicht bereits dem Stoffhersteller oder Inverkehrbringer einer Zubereitung abzuschätzen, ob der Anwender Vorgaben wie z.B. den PNEC (Predicted No Effect Concentration) unter Anwendung der brachenspezifischen Risikomanagementmaßnahmen einhalten kann. Ohne dieses Instrument, also nur durch Vorgabe der PNECs, besteht das Risiko, dass die alleinige Verantwortung für den Stoffeinsatz auf den Anwender des Stoffes oder der Zubereitung und damit in der Regel auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) übergeht. Dieser Verantwortung gegenüber dem Verbraucher und der Umwelt können die KMUs ohne das fundierte Wissen um die Stoffeigenschaften, die beim Stoffhersteller vorhanden sind, mit vertretbarem Aufwand nicht gerecht werden. Die Verantwortung auch für die Anwendung des Stoffes und die hierfür erforderlichen zu kommunizierenden Stoffdaten müssen daher beim Hersteller/Importeur bzw. beim Formulierer liegen.
Aus der Erkenntnis, dass Verwendungs- und Expositionskategorien sowie ein Instrument zur Expositionsbewertung dringend notwendig sind, um die Anwendbarkeit von REACh zu erreichen, wurde im Jahr 2004 in Fortführung des NRW-Planspiels ein weiteres Projekt durchgeführt. Zusammengearbeitet haben hier das Umweltbundesamt, das externe Berater (Ökopol, Ökoinstitut, Chemiedaten) finanziert hat, Verbände der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie der Textilhilfsmittelindustrie, Textilhilfsmittelhersteller und Textilveredler. Erarbeitet wurde eine Softwarelösung auf MS ACCESS-Basis®, mit deren Hilfe man auf allen Stufen der textilen Kette eine Expositionsbewertung vorerst für den Umweltbereich durchführen kann.
Neben den wichtigen Eigenschaften des einzusetzenden Stoffes werden nur vier Vorgabewerte (Default) benötigt, um eine Expositionsbewertung durchführen zu können (maximaler täglicher Stoffeinsatz, maximaler Verlust während der Verwendung im Prozess, typische Risikomanagementmaßnahmen in der Branche sowie das aufnehmende Luft- und Wasservolumen). Diese vier Defaultwerte beschreiben eindeutig den Branchenbezug. Für jede Branche lassen sich diese Defaultwerte aus den TGD (Technical Guidance Document), dem jeweiligen ESD (Emission Scenario Document der OECD) und den BREFs (Best Reference Technique) entnehmen.
Ein Versuch, die vorliegende für die Textilindustrie entwickelte Software durch Anpassung der Defaultwerte auch in der Galvanikindustrie anzuwenden, verlief erfolgreich.

3. Ausgestaltung der EU-Sicherheitsdatenblätter im Hinblick auf die nachgeschalteten Anwender:
Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt sollen anwenderbezogen sein. Hier geht es sowohl um Risikomanagementmaßnahmen als auch um die Expositionsbewertungen, da ein Abweichen von den Herstellervorgaben beim nachgeschalteten Anwender zu einer Meldung an die EU-Chemikalienagentur führt. Die EU-Chemikalienagentur ist die neue, zentrale Anlaufstelle der EU für alle Fragen der Chemikalienzulassung und die Verwendung von Chemikalien. Das Planspiel NRW hat gezeigt, dass viele Angaben nicht anwenderbezogen sind, so dass dies eine Meldung an die Agentur auslösen würde.
Beispiel: Risikomanagementmaßnahmen: In der chemischen Industrie ist vielfach das Tragen von Sicherheitsschuhen, Schutzhelmen oder Staubmasken Pflicht, ohne dass sich dies als spezielles Risiko aus dem Stoff ergibt. Werden diese grundsätzlichen Forderungen im Sicherheitsdatenblatt übernommen, wie dies zum Teil der Fall ist, führt dies beim typischen Textilveredler, bei dem diese Maßnahmen nicht Standard sind, zu einer Abweichung im Sicherheitsmanagement, was eine Meldung an die EU-Agentur auslösen würde.
Beispiel: Weitergehende Angaben zu Einzelstoffen in Zubereitungen: Zu kritischen Einzelstoffen in Zubereitungen sind stoffbezogene Angaben z.B. der Abbaubarkeit notwendig, um die eigene Expositionsbewertung durchführen zu können. Heute werden jedoch häufig Angaben zu einer Gesamtelimination von vielleicht 80 % zu einer Zubereitung gemacht, die nicht berücksichtigen, dass 10 % eines kritischen Stoffes mit einem geringen PNEC überhaupt nicht abbaubar sind.
Das Sicherheitsdatenblatt ist ein bewährtes Instrument der Kommunikation in der Lieferkette. Um daher zukünftig eine fachgerechte Expositionsbewertung durchführen zu können, muss ein Sicherheitsdatenblatt einer Zubereitung für alle relevanten Stoffe die erforderlichen Daten beinhalten. Die Frage, ob ein Einzelstoff relevant ist, sollte an Menge, PNEC und DNEL (Derived No Effect Level) festgemacht werden.

4. Praxisgerechte Gleichbehandlung von importierten Erzeugnissen:
Die Gleichbehandlung von importierten Fertigwaren mit Erzeugnissen aus europäischer Fertigung muss sichergestellt werden, um die Konkurrenzfähigkeit der einheimischen überwiegend klein- und mittelständischen Industrie nicht zusätzlich zu schädigen und den Arbeitsplatzabbau nicht zu beschleunigen.
Zum einen werden 2/3 der in Europa verkauften Bekleidungsartikel nicht in Europa hergestellt. Da REACh diese Importe von Fertigtextilien und Bekleidung nur unzureichend berücksichtigt, kann es seinem Ziel nach einem breiten Verbraucherschutz und einem nachhaltigen Umweltschutz allein im Bereich Textil und Bekleidung nicht gerecht werden. Zudem besteht zur Zeit ein Exportüberschuss bei Textilien (ohne Bekleidung) in der EU in Höhe von 5,7 Mrd. EURO. Dieser ist durch eine Verteuerung der hiesigen Produktion in Folge von REACh gefährdet.
Zum anderen ist die Textilveredlungsindustrie u.a. Importeur von Halbfertigerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU. Hierzu gehört der Import von geschlichteter Baumwollware und der Import von Chemiefasern, die mit Präparationen ausgerüstet sind. Im Rahmen der Veredlung werden sowohl die Schlichten als auch die Präparationen von dem Gewebe bzw. der Faser ausgewaschen und gelangen dabei bestimmungsgemäß in das Abwasser bzw. in die Abluft.
Der Textilveredler weiß im Vorfeld oftmals gar nicht, ob er im Laufe eines Jahres die Schwellenmenge von einer Tonne je herauslösbarem Stoff gemäß Art. 6 des REACh-Entwurfes überschreiten wird. Eine weitere Schwierigkeit besteht in der Tatsache, dass die Schlichtezusammensetzung bislang nicht mitgeliefert wird. Es handelt sich vielfach um Kartoffelstärke oder Maisstärke, also Naturprodukte, die in heimischen Kläranlagen gut biologisch abbaubar sind und von REACh nicht betroffen sind. Inwieweit aber auch noch Fette, Wachse oder andere Zusatzstoffe wie Pestizide oder Konservierungsmittel enthalten sind, die möglicherweise unter den Anwendungsbereich von REACh fallen, wird derzeit nicht kommuniziert. Eine nachträgliche Analyse bei jeder Lieferung ist zeitlich und unter Kostensicht nicht möglich.
Für eine praxisgerechte Gleichbehandlung muss daher im Sinne eines umfassenden Verbraucher- und Umweltschutzes WTO-konform sichergestellt werden, dass in importierten Erzeugnissen nur Stoffe enthalten sind, die für den jeweils beabsichtigten Verwendungsbereich innerhalb der EU registriert sind.

Zusammenfassung
Um REACh praktikabel zu machen und Nachteile der europäischen Produktion gegenüber Importerzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern zu beseitigen bzw. zu vermeiden, ist aus Sicht der Textil- und Bekleidungsindustrie primär folgendes notwendig:

· Weit gefasste Verwendungs- und Expositionskategorien, um die Anwendungsbereiche so breit wie möglich zu fassen und nicht auf bestimmte Branchen einzuschränken. Die Kategorien müssen also branchenübergreifend und nicht auf eine bestimmte Tätigkeit bezogen sein.
· Durchführung einer softwaregestützten Expositionsbewertung auf der Basis von branchenbezogenen Expositionsszenarien auf der Stufe, auf der der Branchenbezug ersichtlich wird, um den Aufwand in der gesamten Lieferkette zu minimieren.
· Anwenderbezogene Sicherheitsdatenblätter, die ein Paket von Sicherheitsmanagementmaßnahmen und Expositionsszenarien beinhalten, so dass sich der Anwender „wiederfindet“.

Für den Import von Erzeugnissen muss eine praktikable Lösung gefunden werden, die eine Gleichbehandlung der importierten mit den in der EU produzierten Erzeugnissen gewährleistet. Dies ist wichtig, um die hiesige Produktion von Erzeugnissen nicht gegenüber dem Import von Erzeugnissen zu benachteiligen wie dies nach dem derzeitigen Ansatz von REACh vorgesehen ist.
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